Bitte beachten Sie, dass alle unsere Zimmer individuell gestaltet sind und die angezeigten Bilder lediglich als Beispiele dienen. Jedes Zimmer hat seinen eigenen Charme und Charakter.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine bestimmten Zimmer oder Zimmer auf einer bestimmten Etage reservieren können.
Die Zimmerzuweisung erfolgt je nach Verfügbarkeit und kann variieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
§1 Buchungsbedingungen
Weitere Informationen zu den neuen Gästepässen finden Sie in der Allgäu-Walser App.
Unsere Rezeption ist von 8:00 bis 20:00 Uhr besetzt.
*Check in 14:00 bis 20:00
*Check out 8:00 bis 10:00
Während der Saison ist unser Restaurant mit Terrasse von Mittwoch bis Sonntag ab 18:00 Uhr geöffnet.
Bitte informieren Sie sich vorab über die genauen Öffnungszeiten.
Änderung der Öffnungszeiten vorbehalten.
Frühstücksbuffet von 7:30 bis 10:00
§2 Allgemeine Buchungsbedingungen
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/