§1 Buchungsbedingungen
Ab 2 Übernachtungen wird in den Sommermonaten das Bergbahnticket für die Oberstdorfer und Kleinwalsertaler Seilbahnen kostenlos auf Ihre Gästekarte gebucht.
Gültigkeit des Tickets ab 14:00 Uhr am Check-in Tag bis 10:00 Uhr am Check-out Tag.
Eine frühere Abholung oder spätere Rückgabe der Gästekarte ist leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Unsere Rezeption ist von 8:00 bis 20:00 Uhr besetzt.
Check in 14:00 bis 20:00
Check out 8:00 bis 10:00
Unser Restaurant mit Terrasse ist von Mittwoch bis Sonntag ab 18:00 Uhr geöffnet.
Änderung der Öffnungszeiten vorbehalten.
Wir möchten sicherstellen, dass Ihr Aufenthalt nicht nur komfortabel, sondern auch umweltfreundlich ist. Aus diesem Grund reinigen wir die Zimmer nicht automatisch täglich.
Sollten Sie jedoch eine Reinigung wünschen, lassen Sie es uns einfach bis 17:00 Uhr an der Rezeption wissen.
Wir kümmern uns dann gerne darum und sorgen dafür, dass Ihr Zimmer am nächsten Tag gereinigt wird.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Liebe zur Umwelt.
§2 Allgemeine Buchungsbedingungen
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/